25.11.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Heilbronn
ERGEBNIS: Einstellung bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Tochter sexuell missbraucht zu haben. Seine Tochter habe sich gegenüber der Kindesmutter geöffnet und über die Vorfälle berichtet. In einem ausführlichen Antrag an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass sämtliche Ermittlungsergebnisse den Verdacht nicht bestätigen konnten, da Anhaltspunkte für ein Sexualdelikt oder eine pädophile Neigung des Mandanten nicht festgestellt werden konnten. Darüber hinaus zeigte sich eine immense suggestive Dynamik der Mutter gegenüber dem Kind. Diese hatte ihre Tochter aufklären wollen, damit diese von sexuellem Missbrauch berichten könnte. Im Anschluss verwertete die Mutter jede Erwähnung der beigebrachten Worte als Hinweis auf einen tatsächlichen Missbrauch. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.