15.07.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Darmstadt
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf der Vergewaltigung
Unserem Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll gegen den Willen der Zeugin Geschlechtsverkehr mit dieser gehabt haben, wobei die Zeugin sich vaginale Verletzungen zuzog. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich stattfand. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
