15.07.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Konstanz
ERGEBNIS: Einstellung bei Verdacht des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in einem Privatchat über den Internetdienst Instagram Inc. kinderpornografische Dateien verschickt zu haben. Auslöser des Verfahrens waren zwei CyberTipline Reports des NCMEC. Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung konnten auf den digitalen Datenträgern unseres Mandanten jedoch keine inkriminierten Dateien festgestellt werden. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Konstanz konnte Strafverteidiger Dr. Hennig darlegen, dass weder hinsichtlich des Besitzes noch der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte ein hinreichender Tatverdacht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.