15.04.2026

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Konstanz
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind durch einen pornographischen Inhalt

Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind durch einen pornographischen Inhalt vorgeworfen. Er soll über Snapchat einem zum Zeitpunkt 13-Jährigen ein sog. „Dickpic“ versendet haben. Wie sich herausstellte, wusste unser Mandant nicht, wie alt sein Gegenüber war. Sie haben sich durch die Schnellsuch-Funktion kennengelernt, ohne über ihr Alter geschrieben zu haben. Auch hat der 13-Jährige unseren Mandanten zum Übersenden aufgefordert.  Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass ein Vorsatz hinsichtlich des tatsächlichen Alters nicht nachgewiesen werden kann. Zudem wurde das Bild mit dem Willen des Gegenübers verschickt. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.