15.01.2025
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Heilbronn
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf Verdacht der Vergewaltigung, des sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen sowie der Herstellung und des Besitzes jugendpornografischer Inhalte
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, die Tochter seiner ehemaligen Lebensgefährtin über einen Zeitraum von drei Jahren mehrfach gegen deren Willen sexuell missbraucht zu haben. Dabei habe er ihr vorgespiegelt, von drei Brüdern dazu aufgefordert worden zu sein, mit ihr intim werden zu müssen und diese Handlungen zu filmen, um zu verhindern, dass Aktbilder von ihr im Darknet landen. Nachdem sie deren Forderungen erfüllt hätten, hätten sie regelmäßig intime Videoaufnahmen für vermeintliche „Pädophilen-Jäger“ herstellen müssen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Heilbronn konnte Strafverteidiger Dr. Hennig die Glaubhaftigkeit der einzigen Belastungszeugin in Zweifel ziehen und darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.