14.08.2025
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Pforzheim
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern nach § 176 Abs. 1 StGB
Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Dabei hat er nur mit seiner Tochter und einer ihrer Klassenkameradinnen im Schwimmbad gespielt. Er warf die Mädchen spaßeshalber hoch, damit jene ins Wasser fallen. Hierbei berührte er sie jedes Mal kurz und flüchtig im Schritt, um so das Hochwerfen zu erleichtern. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren aufgrund hinreichenden Tatverdachts ein, da solch kurze, flüchtige Handlungen ohne jeglichen sexuellen Bezug für den Tatbestand nicht ausreichen.
