14.02.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
Unserem Mandanten wurde schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in mehreren Fällen vorgeworfen. Er soll ein in seinem Fußballverein spielendes Mädchen unsittlich an Brust und Vagina berührt haben. Wie sich herausstellte, leidet die Anzeigeerstatterin an einer psychischen Störung, bei der sie ununterbrochen nach Aufmerksamkeit sucht. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig legte in seiner Begründung dar, weshalb die Aussage der Anzeigeerstatterin nicht glaubhaft ist. Insbesondere gab es keine unmittelbaren Zeugen, obwohl es zu unzähligen Missbräuchen gekommen sein soll. Die Angaben waren undetailliert, teilweise widersprüchlich und nicht plausibel. Das Verfahren wurde seitens der Staatsanwaltschaft mangels hinreichenden Tatverdachts antragsgemäß eingestellt.
