13.03.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Amtsgericht Ludwigsburg
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Sexuelle Belästigung
Unserem Mandanten wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er hat die 16-jährige Anzeigeerstatterin in eine Krankenstation begleitet, die durch übermäßigen Alkoholkonsum zwischenzeitlich bewusstlos bzw. sehr benommen war. In der Krankenstation kümmerte er sich um sie, hielt sie am Arm und streichelte sie am Schulterblatt. Auch einen Kuss auf die Wange hat er ihr gegeben. Nach einiger Zeit kam raus, dass er nicht, wie zuvor von ihm angegeben, ihr Freund sei. Sie habe ihn gar nicht gekannt. Die Polizei wurde verständigt; unser Mandant war zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht mehr vor Ort. Er hinterließ seine Telefonnummer und wollte wissen, wie es der Anzeigeerstatterin im Nachgang ergangen ist. Es wurde Anklage erhoben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig stellte in seiner ausführlichen Schutzschrift dar, weshalb jene Berührungen noch keine sexuelle Bestimmung aufweisen. Zudem löste das Geschehen lediglich Verwunderung bei der Anzeigeerstatterin und keine Belästigung aus. Auch ein Vorsatz unseres Mandanten, die Berührungen in sexueller Weise vollzogen zu haben, lag fern. Dem folgte das Gericht und hat die Nichteröffnung des Verfahrens aufgrund fehlenden hinreichenden Tatverdachts beschlossen.
