12.07.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Erfurt
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind
Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind durch einen pornographischen Inhalt und Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll mit einer 12-Jährigen pornographische Inhalte hin- und hergeschickt haben. Sie gab an, sie sei 15 Jahre alt, was unser Mandant auch glaubte. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass ein Vorsatz hinsichtlich des tatsächlichen Alters nicht nachgewiesen werden konnte. Vielmehr liegt es nahe, dass unser Mandant dachte, sie sei mindestens 14 Jahre alt gewesen, wodurch er sich im Endeffekt nicht strafbar gemacht hat. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
