12.02.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf sexueller Übergriff
Unserem Mandanten wurden sexuelle Übergriffe in fünf Fällen vorgeworfen. Er soll drei Anzeigeerstatterinnen, die er als ehrenamtlicher Volleyballtrainer trainiert hatte, bei von ihm angebotenen physiotherapeutischen Sitzungen teils in seiner Praxis und teils im Verein unsittlich berührt haben. Hierbei massierte er zwischenzeitlich die Frauen an den Brüsten; zudem hat er einmal ein Tape am äußersten Schambereich angebracht. Alle drei Frauen äußerten weder konkludent noch proaktiv ihre Abneigung gegen die Berührungen. Er redete viel während der Sitzungen und hat ihnen versucht zu erklären, dass dies medizinisch notwendig sei, um beispielsweise Rückenscherzen durch Sensibilisierung des „Gegenspieler-Muskels“ zu lindern. Auch hat mein Mandant vor weiteren Spielerinnen eine Frau an der äußeren Brust getaped. Wie sich herausstellte, ging er davon aus, dass die Frauen mit den Behandlungen und insbesondere Berührungen einverstanden waren. Aus sexueller Neigung hat er dabei nicht gehandelt. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig führte dies in seiner ausführlichen Schutzschrift aus. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
