11.04.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Tübingen
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf Verdacht der sexuellen Belästigung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen im Rahmen einer Vermessung des Körpers der Anzeigeerstatterin versucht zu haben, ihre Hose herunterzuziehen sowie ihre Brustwarzen zu berühren. Am Abend habe er sie im gemeinsamen Bett wiederholt an der Hüfte berührt und gefragt, ob er sie umarmen dürfe, was sie abgelehnt habe. Hieraufhin habe sie seine Wohnung verlassen. In einer Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Tübingen konnte Strafverteidiger Dr. Hennig die Aussagefähigkeit der Anzeigeerstatterin und die Glaubhaftigkeit ihrer Aussage in Zweifel ziehen und darlegen, dass zudem aus rechtlichen Gründen ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht. Das Verfahren wurde eingestellt.