10.11.2024

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Rottweil
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf Besitz und Verbreiten von Kinder-/Jugendpornographie

Es ging um eine WhatsApp-Gruppe einer Schulklasse, in welche mehrere Schüler nach Ansicht der Behörde inkriminierte Dateien gepostet haben sollen. Unser Mandant war einer dieser Schüler. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas B. Hennig   konnte in einer umfassenden Schutzschrift darlegen, dass die vorliegenden Posts ein minder schwerer Fall des Straftatbestands darstellen und dies aufgrund des jungen Alters des Mandanten als „Jugendsünde“ zu verbuchen sei.