10.09.2026

10.09.2026

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Darmstadt 
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf Vergewaltigung

Unserem Mandanten wurde eine Vergewaltigung bei einem Date vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft wollte zunächst eine Anklage anstreben. Aufgrund einer umfangreichen Stellungnahme von Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig kam es zu einer Nachvernehmung der Anzeigenerstatterin. Es offenbarten sich zahlreiche Widersprüche und der Befund einer massiven Fremdsuggestion wurden von Dr. Hennig in einer umfassenden aussagepsychologischen Analyse gegenüber der Staatsanwaltschaft dargestellt. Trotz vaginaler Verletzungen, die jedoch auch bei einvernehmlichen Geschlechtsverkehr entstehen können, war die Staatsanwaltschaft daraufhin bereit das Verfahren mangels Tatverdacht einzustellen. Dem Mandanten bleibt damit eine Bestrafung, Eintragung im Vorstrafenregister und eine öffentliche Hauptverhandlung erspart. Manchmal ist ein langer Kampf erforderlich bis ein solches Ergebnis erreicht werden kann.