10.08.2026
WER? Strafverteidiger Bartsch
WO? Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf der Herstellung eines jugendpornografischen Inhalts
Unserem Mandanten wurde die Herstellung eines jugendpornografischen Inhalts vorgeworfen. In dem Zeitpunkt als der Mandant uns kontaktierte, lag bereits eine Anklageschrift vor. Mittels einer fallspezifischen Schutzschrift, welche die Besonderheiten des Falles in den Vordergrund hob, gelang es Strafverteidiger Bartsch das Gericht von einer Verfahrenseinstellung zu überzeugen. Eine Hauptverhandlung konnte mithin noch abgewendet werden.
