10.07.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Ulm
ERGEBNIS: Einstellung bei Verdacht des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über den Internetdienst Snapchat Inc. zwei kinderpornografische Inhalte hochgeladen zu haben. Durch die im Rahmen einer Durchsuchung sichergestellten Datenträger meines Mandanten konnten jedoch keine entsprechenden Verbreitungshandlungen nachgewiesen werden, was Strafverteidiger Dr. Hennig in einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Ulm darlegte. Auch der Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte scheiterte aus rechtlichen Gründen – nämlich am Besitzwillen unseres Mandaten. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.