10.06.2026

10.06.2026

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Offenburg
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Sexueller Missbrauch von Jugendlichen gegen Entgelt, § 182 Abs. 2 StGB

Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch von Jugendlichen gegen Entgelt vorgeworfen. Er traf die zum Zeitpunkt 15jährige Anzeigeerstatterin über eine Dating-Plattform, bei der man sich erst mit mindestens 18 Jahren anmelden darf. Sie fuhr zu ihm, es kam zum Sex, für den sie vereinbarungsgemäß 150 € von unserem Mandanten überwiesen bekam. Nach mehr als einem Jahr nach dem Treffen zeigte sie ihn an mit der Behauptung, er habe sie missbraucht. Wie sich herausstellte, unterstellte unser Mandant, dass sie 18 Jahre alt war. Er wollte sich keinesfalls strafbar machen und ging davon aus, nur volljährige Personen über die Webseite kennenzulernen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig legte in seiner Begründung dar, weshalb unser Mandant kein Wissen hatte und haben konnte, dass es sich um eine Minderjährige gehandelt hat. Das Verfahren wurde seitens der Staatsanwaltschaft mangels hinreichenden Tatverdachts antragsgemäß eingestellt.