10.04.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Ellwangen
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Vergewaltigung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe eine Bekannte im Anschluss an ein Nachbarschaftsfest vergewaltigt. In einem ausführlichen Antrag an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass die Aussage der Anzeigenerstatterin unglaubhaft war, da sie widersprüchliche Angaben machte. Sie hatte erkennbar ein einvernehmliches Geschehen nachträglich in ein strafbares Verhalten umgedeutet, aus Scham darüber, jemand anderes könnte von der sexuellen Verbindung erfahren. Auch aus rechtlichen Gründen konnte von einer Vergewaltigung keine Rede sein, da die Anzeigenerstatterin einen entgegenstehenden Willen weder verbal noch nonverbal erkennbar zum Ausdruck gebracht bzw. auch aktiv den Sexualkontakt mit gestaltet hatte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
