10.01.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Karlsruhe
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Vergewaltigung
Unserem Mandanten wurde Vergewaltigung vorgeworfen. Die Anzeigeerstatterin hat sich mit ihm durch eine App erst zum Essen, ein paar Tage später zum Übernachten und zum „make love“ verabredet. Im Nachgang gab die Anzeigenerstatterin an, eigentlich keinen Geschlechtsverkehr gewollt zu haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig legte in einer Schutzschrift dar, weshalb rechtlich ein entgegenstehender Wille, der die Strafbarkeit begründet,bei einer solchen Konstellation nicht angenommen werden kann. Dem folgte die Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren ein.
