09.06.2025
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Ellwangen
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf Verdacht der Vergewaltigung und gefährlichen Körperverletzung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, der Anzeigeerstatterin vor zehn Jahren während einer Partynacht KO-Tropfen verabreicht und sie anschließend mit nach Hause genommen zu haben. Dort habe er sich von ihr oral befriedigen lassen und vaginalen Geschlechtsverkehr mit ihr vollzogen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Ellwangen konnte Strafverteidiger Dr. Hennig die Aussagefähigkeit der Hauptbelastungszeugin sowie die Glaubhaftigkeit ihrer Aussage in Zweifel ziehen und darlegen, dass zudem aus Rechtsgründen ein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.