09.01.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf Verdacht des Besitzes und der Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Inhalte

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über sein Google-Konto inkriminierte Dateien hochgeladen zu haben. Auslöser des Ermittlungsverfahrens war ein sog. CyberTipline Report des NCMEC, woraufhin bei unserem Mandanten eine Wohnungsdurchsuchung stattfand und diverse Geräte sichergestellt wurden. Inkriminierte Dateien wurden darauf nicht gefunden. In einer Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Stuttgart konnte Strafverteidiger Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten nicht besteht und insbesondere die Verwertbarkeit, der durch die private Organisation gewonnenen Erkenntnisse erhebliche Zweifel begründet. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.