08.06.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern nach § 176 Abs. 1 StGB
Unserem Mandanten wurde ein sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Er soll seinen sechsjährigen Klavierschüler während einer Einzelstunde auf seinen Schoß gesetzt und an seinem Penis manipuliert haben. Die alleinerziehende Kindsmutter hatte aufgrund der Äußerungen des Kindes den Verdacht, dass das Kind missbraucht wurde. Wie sich herausstellte, war das Kind in einer sexuellen und üblichen Experimentierphase und bezog alles auf die ihm einzige, männliche und erwachsene Person des Klavierlehrers. Das Kind war albern, ironisch und erzählte des Öfteren solche frei erfundenen Geschichten. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig führte dies in seiner Schutzschrift aus. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
