08.04.2025
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Karlsruhe
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf Verdacht der fahrlässigen Tötung
Unserer als Pflegerin in einem Krankenhaus tätigen Mandantin wurde vorgeworfen, ihrem Patienten in Kenntnis seiner Dysphagie ein Weißbrot verabreicht zu haben. Infolgedessen habe er sich verschluckt, sodass er habe reanimiert werden müssen. Seine Angehörigen entschieden sich letztlich dazu, die lebenderhaltenden Maßnahmen zu beenden, woraufhin der Patient im Laufe der Nacht verstarb. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe konnte Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass unserer Mandantin bereits eine Tathandlung nicht nachweisbar ist, die Verabreichung der Nahrung jedenfalls keine objektive Sorgfaltspflichtverletzung darstellt und zudem nicht kausal für den Tod des Patienten war. Im Übrigen fehlte es an einer subjektiven Sorgfaltspflichtverletzung. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.