06.02.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Ulm
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
Unserem Mandanten wurde die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Aufgrund einer Meldung von einer zwischenstaatlichen US-amerikanischen Organisation, die auf solche Fälle spezialisiert ist, sollte unser Mandant kinderpornographische Inhalte auf einer Plattform hochgeladen haben. Dabei ergaben sich bereits Zweifel am Bericht und den Ermittlungen der deutschen Behörden. Die fragliche IP-Adresse konnte unserem Mandanten nicht zugeordnet werden. Andere Anhaltspunkte gab es nicht, da bei unserem Mandanten nicht durchsucht wurde. Hier hat Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig dargelegt, dass jene Berichte für sich genommen keinen hinreichenden Tatverdacht begründen können. Zudem ist es nicht unwahrscheinlich, dass sich ein Dritter in das Profil unseres Mandanten eingeloggt hat, um jene Dateien hochzuladen. Dem Antrag folgte die Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
