06.01.2025
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf Vergewaltigung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen nach einem nächtlichen Clubbesuch eine Bekannte während diese schlief, vergewaltigt zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig zunächst die Glaubhaftigkeit der einzig belastenden Aussage in Zweifel ziehen. Die von der Anzeigeerstatterin getätigten Angaben waren bereits im Kerngeschehen unplausibel. Zudem hatte die Anzeigenerstatterin am behaupteten Tatabend eine nicht unerhebliche Menge Alkohol konsumiert und sich erst nach diversen Gesprächen mit Familie und Freunden zu der Anzeige entschlossen. Ihre Angaben basierten offensichtlich auf einer Umdeutung des tatsächlich Geschehenen infolge Alkoholkonsums und äußeren Einflüssen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein.