05.11.2025
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Karlsruhe
ERGEBNIS: Einstellung bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines Kindes und des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, die Tochter seiner Ehefrau sexuell missbraucht zu haben. Er habe sie an den Brüsten und am gesamten Körper berührt. In einem ausführlichen Antrag konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig begründen, dass die Aussage der Anzeigenerstatterin unglaubhaft war. Die Detailarmut und Pauschalität der Angaben führte zudem dazu, dass auch aus rechtlicher Hinsicht nicht hinreichend wahrscheinlich war, dass überhaupt eine strafrechtlich relevante Handlung vorlag. Darüber hinaus konnte die Anzeigenerstatterin den Tatzeitpunkt nicht genau bestimmen, sodass ausreichende Anhaltspunkte für ihr Kindesalter nicht gegeben waren. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
