05.11.2024
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung bei Verdacht der sexuellen Belästigung
Unserem Mandanten, der sich derzeit in polizeilicher Ausbildung befindet, wurde vorgeworfen, während eines allgemeinen Abwehr- und Zugriffstrainings zwei Kolleginnen an den Brüsten sowie im Intimbereich berührt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Offenburg konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig darlegen, dass diese Berührungen lediglich aus der Dynamik des Trainings heraus erfolgten und mangels vorsätzlichen Handelns ein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.