05.08.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Amtsgericht Ravensburg
ERGEBNIS: Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte
Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, auf Facebook ein kinderpornographisches Video verschickt zu haben. In einer Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Ravensburg konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und auch in rechtlicher Hinsicht keine Kinderpornographie vorliegt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
