05.07.2026
WER? Fachanwältin für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf der Vergewaltigung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Arbeitskollegin nach einer Feier oral vergewaltigt zu haben. Die Arbeitskollegin ist nach einer gemeinsamen Feier nach der Arbeit mit zu unserem Mandanten nach Hause gegangen, da sie nach dem Alkoholkonsum nicht mehr fahren wollte. In der Wohnung sei es dann zu Oralverkehr gegen ihren Willen gekommen. Nach ihren eigenen Angaben, war aber auch für einen objektiven Dritten der entgegenstehende Wille nicht erkennbar. Sie habe nichts Merkliches gemacht, um ihr behauptetes Missfallen auszudrücken. Dass legte Dr. Hennig, Fachanwalt für Strafrecht, auch in seinem Antrag dar. Das Verfahren wurde durch die Staatsanwaltschaft antragsgemäß eingestellt.
