05.07.2025
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung bei Verdacht des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einen kinderpornografischen Inhalt über den Internetdienst BingImage hochgeladen zu haben. Auslöser des Verfahrens war eine Meldung des NCMEC, wodurch die IP-Adresse unseres Mandanten ermittelt werden konnte. Die IT-Auswertung der im Rahmen einer Durchsuchung bei unserem Mandanten sichergestellten digitalen Datenträgern ergab, dass sich darauf keine inkriminierten Dateien befanden. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Stuttgart konnte Anwalt für Sexualstrafrecht Dr. Hennig darlegen, dass somit weder hinsichtlich des Besitzes noch hinsichtlich des Verbreitens kinderpornografischer Inhalte ein hinreichender Tatverdacht besteht, da insbesondere allein die Zuordnung des angeblichen Uploads zur IP-Adresse unseres Mandanten für die Annahme eines solchen nicht ausreicht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
