05.04.2026

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Vergewaltigung

Unserem Mandanten wurde Vergewaltigung vorgeworfen. Die einzige unmittelbare Belastungszeugin hat dabei nach knapp anderthalb Jahren entschieden, ihren alten WG-Mitbewohner anzuzeigen, weil sie glaubte, dass bei einem Mal Geschlechtsverkehr mein Mandant ohne ihre Zustimmung mit ihr verkehrte. Es stellte sich heraus, dass die Anzeigeerstatterin sehr alkoholisiert war, ihre Anzeige sehr undetailliert, ihr wahres Motiv wahrscheinlich Rache gegenüber unserem Mandanten und die Aussage insgesamt sehr unglaubhaft wirkte. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig legte in einer ausführlichen Schutzschrift dar, weshalb aufgrund der Null-Hypothese des Bundesgerichtshofs solche Aussagen nicht zur Anklage führen können. Dem folgte die Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren ein.