05.01.2026
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Karlsruhe
ERGEBNIS: Einstellung bei Sexueller Missbrauch von Kindern
Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Dabei hat er nur mit seiner Tochter und ihrer Freundin an der Konsole gespielt. Er hat sie dann kurz und aus Versehen am Intimbereich berührt und sich sofort entschuldigt, auch vor der Mutter. Die Tochter spielte das Geschehen jedoch etwas hoch und hat unglaubhafte Angaben zum Geschehen gemacht. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig stellte in seiner ausführlichen Schutzschrift fest, dass die Tochter suggestiv beeinflusst wurde und dass ihre Angaben nicht der Wirklichkeit entsprechen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.
