04.08.2024

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO?: Staatsanwaltschaft Heilbronn
ERGEBNIS: Kinderpornografie und Verabredung zum sexuellen Missbrauch von Kindern – Chatverfahren

Es ging um einen Chatverlauf bei der Plattform Knuddels, in dem die Chatpartnerin sexuelle Handlungen an einer Minderjährigen anbot. In einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft wurde dargelegt, dass gegen den Mandanten – den mutmaßlichen Chatpartner – kein hinreichender Verdacht gegen den Mandanten besteht, da der Mandant offensichtlich kein tatsächliches Interesse an dem Angebot hatte und den Vorfall sogar meldete. In zahlreichen Chatverfahren verteidigen wir bundesweit und können in aller Regel eine Strafe und eine öffentliche Gerichtsverhandlung verhindern, auch wenn die Lage nicht so eindeutig ist wie in diesem Fall aus Bayern.