04.06.2025
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf Verdacht des sexuellen Übergriffs, der sexuellen Nötigung unter Ausnutzung des körperlichen oder psychischen Zustands
Unserem minderjährigen Mandanten wurde vorgeworfen, gegenüber seiner damals 11-jährigen Freundin sexuell übergriffig geworden zu sein, indem er sie oberhalb ihrer Hose im Schritt und an den Brüsten berührt habe. In einer Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Stuttgart konnte Strafverteidiger Dr. Hennig darlegen, dass unser Mandant zum vermeintlichen Tatzeitpunkt selbst erst 11 bzw. 12 Jahre alt und somit schuldunfähig war. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.