03.04.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Mosbach
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf Verdacht der Vergewaltigung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Noch-Ehefrau in ihrer ehemals gemeinsamen Wohnung vergewaltigt zu haben. Zudem soll er unbefugt in die Wohnung eingedrungen und ihre Ausweisdokumente entwendet haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Mosbach konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.