02.11.2024

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Tübingen
ERGEBNIS: Einstellung bei Verdachts der sexuellen Belästigung

Der Mandant war mit einer weiteren Person an einem Marktplatz unterwegs. Im Rahmen eines unübersichtlichen Geschehens wurde ihm eine sexuelle Belästigung, Beleidigung und eine Körperverletzung vorgeworfen. Mittels ausführlicher Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft zu einer Einstellung bewegen, so dass keine Eintragung im Führungszeugnis erfolgt und ihm ein öffentlicher Strafprozess erspart bleibt.