02.07.2026
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
WO? Staatsanwaltschaft Karlsruhe
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf Verdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
Unserem jugendlichen Mandanten wurde die Verbreitung, der Besitz und Erwerb kinderpornographischer Inhalte durch Versand eines WhatsApp-Stickers vorgeworfen. In einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer dargelegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht besteht, was auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
