02.03.2025

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Freiburg
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf Verdacht der exhibitionistischen Handlungen

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, an einer Bushaltestelle gestanden und während die Anzeigeerstatterin an ihm vorbeigefahren sei, seine Hose so nach oben gezogen zu haben, dass sein Genitalbereich frei und vollständig für sie einsehbar gewesen sei. Gleichzeitig soll er abwechselnd auf sie und seinen Genitalbereich gezeigt und dort herumgespielt haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Freiburg konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Täterschaft unseres Mandanten in Zweifel ziehen und darlegen, dass jedenfalls aus Rechtsgründen kein hinreichender Tatverdacht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.