01.10.2024
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft Heilbronn
ERGEBNIS: Einstellung bei sexueller Missbrauch von Kindern
Unserem Mandanten wurde im Rahmen der gegen ihn geführten Ermittlungen sexueller Missbrauch von Kindern gemäß § 176 Abs. 1 StGB vorgeworfen. Unser Mandant soll während seiner Tätigkeit als Sanitäter bei einem Jugendzeltlager zwei Teilnehmer im Genitalbereich berührt haben Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass bereits aus rechtlichen Gründen ein hinreichender Tatverdacht zu verneinen ist. Der Kontakt mit den Teilnehmern erfolgte im Rahmen der medizinischen Tätigkeit unseres Mandanten und stellt keine sexuelle Handlung dar. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag des Verteidigers und stellte das Verfahrenein.