01.07.2024
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO?: Staatsanwaltschaft Offenburg
ERGEBNIS: Einstellung beim Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
Dem Mandanten wurde der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll in einem Online-Chatroom kinderpornographische Inhalte geschrieben haben. In der Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass das Verhalten des Mandanten nicht strafbar war. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.