01.06.2026

01.06.2026

WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Stuttgart
ERGEBNIS: Einstellung bei Vorwurf Jugendpornografie  

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, jugendpornografische Inhalte besessen und verbreitet zu haben. Es wurden lediglich zwei Dateien im sog. “Cache”-Ordner gefunden, der nicht ohne Weiteres einsehbar ist. In einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht in mehrfacher Hinsicht scheitert. Es lag weder ein strafrechtlich relevanter Besitzwille noch eine aktive Verbreitungshandlung vor. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Argumentation und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.