Ihr Strafverteidiger
in Baden-Württemberg

Sexualstrafrecht, Medizinstrafrecht, Revision

Dr. Jonas Hennig

Zögern Sie nicht! Unverbindliches und
absolut vertrauliches Erstgespräch.

Ihr Strafverteidiger
in Baden-Württemberg

Sexualstrafrecht, Medizinstrafrecht, Revision

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Fachanwalt für Strafrecht

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Dozent für Straf- und Strafprozessrecht
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FAO-Dozent (Dozent Sexualstrafrecht für Fachanwälte), Fachanwaltsausbilder Strafrecht

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Fachautor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen

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Abschluss mit Doppelprädikat (Landesbester)

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Ausschließliche Spezialisierung auf Strafverteidigung

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10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit

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Besondere Expertise Sexualstrafrecht, Medizinstrafrecht, Revision

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Spitzenbewertungen unserer Mandanten

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Schneller persönlicher Termin

Diskretion, Vertrauen, Exzellenz

Bewertungen auf

www.anwalt.de

255 Bewertungen

Bewertungen auf

www.google.de

595 Bewertungen

Was Mandanten
über uns sagen

897 Bewertungen

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Bundesweiter Strafverteidiger im Sexual- & Medizinstrafrecht
  • Fachanwalts-Dozent für Sexualstrafrecht
  • Experte Sexual- und Medizinstrafrecht – Strafverteidiger, Dozent, Fachautor

Verteidigung im
Sexualstrafrecht
in Baden-Württemberg

Ihnen wird eine Sexualstraftat vorgeworfen? Sie haben eine Vorladung wegen eines sexualstrafrechtlichen Vorwurfs erhalten? Im Sexualstrafrecht ist schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bedrohlich für die bürgerliche Existenz.

Es drohen bei fast allen Sexualdelikten hohe Strafen, in der Regel Freiheitsstrafen. Vielfach ergeben sich bereits durch die Einleitung des Strafverfahrens Probleme am Arbeitsplatz oder in der Familie.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig ist ein bundesweit gefragter Experte der Verteidigung in Sexualstrafsachen.

Anwalt für Sexualstrafrecht Dr. Hennig:

„Unsere Spezialisierung ist das das Sexualstrafrecht. Wir stehen an Ihrer Seite. Egal ob schuldig oder unschuldig. Diskretion und eine gezielte Verteidigung zur Abwendung einer Anklage und damit einer öffentlichen Gerichtsverhandlung zeichnen unsere Arbeit aus.“

Beim Vorwurf Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder sexueller Missbrauch können Sie sich gegen Falschbeschuldigung nur mit einem Experten der aussagepsychologischen Analyse umfassend und effektiv verteidigen. Mit einer umfassenden, wissenschaftlich fundierten und rechtsprechungsbasierten Aussageanalyse können wir in der Regel das Strafverfahren auf der ersten Stufe im Keim ersticken und die Staatsanwaltschaft zur Einstellung mangels Tatverdacht („Freispruch im Ermittlungsverfahren“) bewegen. Das verhindert nicht nur eine Strafe, sondern auch einen öffentlichen Prozess. Gerade bei Aussage gegen Aussage neigt die Justiz vorschnell dazu dem angeblichen Opfer Glauben zu schenken. Hier heißt es von Beginn an, akribisch dagegen zu halten.

Bei Vorwürfen im Kontext von Kinderpornografie droht im Fall der Verurteilung seit einer Gesetzesreform aus dem Jahr 2021 eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe. Oft sitzt der Schock tief nach einer Durchsuchung. Bewahren Sie Ruhe! Wir sind auf die Verteidigung in diesem Deliktsfeld spezialisiert und können auch bei problematischen Funden auf ihren beschlagnahmten Datenträgern durch technische, vorsatzbezogene oder bildbezogene Argumentation eine öffentliche Gerichtsverhandlung und Bestrafung abwenden.

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Verteidigung im
Medizinstrafrecht
in Baden-Württemberg

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig verteidigt bundesweit und insbesondere in Baden-Württemberg Ärzte und Ärztinnen sowie Medizinpersonal beim Vorwurf einer Straftat. Die häufigsten Vorwürfe lauten fahrlässige Tötung, Abrechnungsbetrug und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen. Häufig kommt es auch zu sexualstrafrechtlichen Vorwürfen im Kontext einer Behandlung.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig ist seit über einem Jahrzehnt Dozent für Strafrecht, unter anderem das Medizinstrafrecht und Autor der strafrechtlichen Kapitel des Praxiswerks „Arzt und Recht bei Fehlern und Irrtümern – Für Praxis, Klinik und Begutachtung“.

Anwalt für Medizinstrafrecht Dr. Hennig:

„Bei Ärzten steht im Fall eines Strafverfahrens immer auch die Approbation auf dem Spiel. Im Regelfall können wir mit gut begründeten Schutzschriften eine Anklage und damit eine Öffentlichkeit und Strafe verhindern. Vor allem sichert ein solches Ergebnis auch die Approbation.“

Was zeichnet die Arbeit von Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig im Medizinstrafrecht aus:

  • Methode öffentliche Gerichtsverhandlung verhindern und Approbation sichern
  • Persönliche Betreuung: Fachlich und menschlich
  • Ein Jahrzehnt Praxiserfahrung bei der Verteidigung Ärzten
    Fachanwalt für Strafrecht
  • Dozent für Strafrecht u.A. Medizinstrafrecht seit 2010
  • Fachautor Medizinstrafrecht (Strafrechtliche Kapitel im Praxiswerk: „Arzt und Recht bei Fehlern und Irrtümern“)
  • Zusammenarbeit mit renommierten Gutachtern
  • Meldung an die Ärztekammer verhindern

Anklage und öffentlichen Prozess verhindern

Im Strafverfahren setzen wir alles daran eine Einstellung mangels Tatverdacht (auch genannt „großer Freispruch“) zu erreichen. Mit gut begründeten Schutzschriften setzen wir alles daran, die Staatsanwaltschaft von einer Anklage abzuhalten, was im Regelfall gelingt. Ein solches Ergebnis bedeutet: Keine Anklage, kein öffentlicher Prozess, keine Strafe, keine Eintragung im Führungszeugnis. Frühe Mandatierung eines Experten ist oberstes Gebot im Strafrecht. Nur so können alle Chancen genutzt werden, dieses Ergebnis durchzusetzen. Mit dieser Methode arbeiten wir seit einem Jahrzehnt bundesweit erfolgreich.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig verfügt über langjährige Erfahrung in der Strafverteidigung und arbeitet hochspezialisiert in den Bereichen Sexualstrafrecht und Medizinstrafrecht. Mit dem Ansatz durch gut begründete Schutzschriften und mündliche Verhandlungen bereits im Ermittlungsverfahren alles daran zu setzen, dass die Staatsanwaltschaft gar nicht erst Anklage erhebt, um so eine öffentliche Gerichtsverhandlung und Bestrafung zu verhindern, hat er in den vergangenen zehn Jahren bereits tausende Mandanten bundesweit erfolgreich verteidigt. Der regionale Schwerpunkt seiner Arbeit liegt mittlerweile in Baden-Württemberg.

Höchste Spezialisierung

Zu seinen Mandanten gehören Privatpersonen, Ärzte und Politiker. In seinen ersten Jahren als Strafverteidiger hat er sich in umfangreichen Schwurgerichts- und Wirtschaftsstrafverfahren einen Namen gemacht. Heute verteidigt Dr. Hennig nahezu ausschließlich im Sexualstrafrecht, Medizinstrafrecht und der strafrechtlichen Revision. Er ist Gründer der größten Strafrechtskanzlei Deutschlands HT Defensio Strafverteidiger und gefragter Experte im Sexual- und Medizinstrafrecht.

Exzellenz

Dr. Hennig ist nicht nur Fachanwalt für Strafrecht, sondern auch FAO-Dozent, dass heißt er bildet andere Fachanwälte für Strafrecht im Sexualstrafrecht aus. Er ist seit über 12 Jahren Dozent im Strafrecht und Medizinstrafrecht und Mitautor des medizinstrafrechtlichen Praxiswerks „Arzt und Recht bei Fehlern und Irrtümern – Für Praxis, Klinik und Begutachtung“. Er hat beide Staatsexamina mit Prädikat, das zweite Staatsexamen als Landesbester seines Durchgangs absolviert. Seine mehrfach preisgekrönte Dissertation wurde mit einem Stipendium der Begabtenförderung mit Mitteln des Bundesministeriums für Forschung und Bildung gefördert.

Kampfgeist

Strafverteidigung ist der absolut parteiische Kampf für den Mandanten. Für seine Freiheit. Für die Unschuldsvermutung und das bestmögliche Ergebnis. Egal ob schuldig oder unschuldig. Nur so ist ein rechtsstaatliches Verfahren möglich.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:

Strafverteidigung ist kein Beruf, sondern eine Berufung. Kampfgeist, die Fähigkeit Zweifel zu säen, wo niemand mehr zweifeln will, Akribie und unnachgiebiger Einsatz sind die Maximen meiner Arbeit.

Persönliche Betreuung

Dr. Hennig: Wenn Sie bei uns anrufen, sprechen Sie mit mir noch am selben Tag oder am Folgetag. Der Leidensdruck ist hoch. Ich weiß das. Mit mir können Sie über alles reden. Ich verurteile Sie nicht. Ich stehe an Ihrer Seite. Ob schuldig oder unschuldig. Höchste Diskretion ist selbstverständlich. Nicht jeder kann mein Mandant werden, aber wenn Sie mein Mandant sind, werde ich alles dafür tun, Ihre Freiheit und Reputation zu bewahren und eine Anklage, Bestrafung und Gerichtsverhandlung abzuwenden. Wenn das nicht gelingt kämpfe ich für Sie vor Gericht weiter.

 

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